Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1 ) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Andrea Beddies Outdoor Dogs, vertreten durch Frau Andrea Beddies, Friedrichstraße 8, 61239 Ober-Mörlen, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Einzel- und Gruppentraining vor Ort oder in der näheren Umgebung der Auftraggeber, Sportangebote für Menschen mit Hunden im Wald sowie Wandertouren an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

 

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.


(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 


§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung mindestens 48 h im Voraus. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Whatsapp oder per Kontaktformular über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

 

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.


(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

(4) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt


(5) Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
 


§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

 

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 


(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.


(3) Sämtliche Unterlagen von Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Auftragnehmer Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

 

(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

 

 

§ 4 Durchführung der Dienstleistung 

 

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich. 

 

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.


(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen 


(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

 

(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben. 


(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt. 


(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Anmeldung und im Erstgespräch die Fragen des Auftragnehmers und die Trainingsvereinbarung wahrheitsgemäß zu beantworten und auszufüllen. Die Halter*innen verpflichten sich, den Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung und Tollwutimpfung) und eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen zu haben. Des Weiteren verpflichten sich die Halter*innen, dem Auftragnehmer bei ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall des Tieres dies vor der Teilnahme am Angebot mitzuteilen.


(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hunde mit ansteckenden Krankheiten vorerst vom Training auszuschließen. Ein Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt kann unter Absprache vereinbart werden.

 

(9) Die Anordnung des Auftragnehmers zur sicheren Handhabung des Hundes ist Folge zu leisten (z.B. Maulkorb, Leine, etc.). Bei Nichteinhaltung behält sich der Auftragnehmer vor, das Training abzubrechen. Angefallene Gebühren sind im vollen Umfang zu leisten.

 

 

§ 5 Zahlung


(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Die Zahlungsinformationen werden dem Auftraggeber bei Buchung mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.


(2) Alle Preise im Angebot des Auftragnehmer sind als Bruttopreise aufgeführt. 


(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. 

 


§ 6 Rücktritt und Stornierung

 

(1) Bei einem Rücktritt nach erfolgter Anmeldung durch den Auftraggeber oder nach Abbruch einer gebuchten Trainingsstunde wird die Kursgebühr nicht erstattet, sofern der Rücktritt nicht 24 h vor Beginn des Trainingstermin stattfindet. Dieser muss in Textform per E-Mail oder telefonisch erfolgen.


(2) Erfolgt die Absage des Termins durch den Auftraggeber weniger als 24 h vor dem vereinbartem Trainingstermin, oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, behält sich der Auftragnehmer vor, den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen.


(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Dienstleistung in dringenden Fällen zu verschieben. Die Dienstleistung wird dann bei einem Ersatztermin nachgeholt.

 

(4) Bei Stornierungen gelten die individuellen Stornobedingungen, die dem Auftraggeber bei der Buchung mitgeteilt werden.

 

 

7 Teilnahmevoraussetzungen für Hunde 

 

(1) Die Teilnahme an den Dienstleistungen setzt voraus, dass der Hund gesund ist und über die erforderlichen Impfungen verfügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfausweis auf Verlangen des Auftragnehmers vorzulegen. Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und ausreichenden Impfschutz insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut besitzen.

 

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Hunde von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Anzeichen von Krankheit oder Aggressivität aufweisen.


(3) Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

 

(4) Um Gefahren abzuwenden, ist den Anweisungen des Auftragnehmers unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und die Zusammenführung von Hunden, bedürfen der Anweisung des Auftragnehmers. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung des Auftragnehmers, anderer Kursteilnehmer und Außenstehender ausgeschlossen ist.


(5) Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz von sonstigem tierschutzwidrigem Hilfsmittel sind strengstens untersagt.

 

 

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen für Menschen (Fitnesstraining) 
 

(1) Die Teilnahme an den Sportangeboten für Menschen mit Hunden erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

(2) Die Teilnehmer sollten über ausreichende körperliche Fitness verfügen, um an den Aktivitäten teilnehmen zu können. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vorher einen Arzt zu konsultieren.

(3) Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, die Sporttauglichkeit bei einem Arzt seiner Wahl regelmäßig kontrollieren zu lassen. Teilnehmer mit chronischen Herz- Kreislauf- Erkrankungen, sowie Teilnehmer mit orthopädischen Erkrankungen / oder Verletzungen, wird geraten, sich physiotherapeutisch betreuen zu lassen sowie regelmäßige Ärztliche Checks durchzuführen.

 


§ 9 Schutzrechte 

 

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.


(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.


(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. 


(4) Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

 


§ 10 Vertraulichkeit 


(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen mit der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.


(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.


(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

 

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

      a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 

      b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

      c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.


(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.


(7) Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.


 

§ 11 Haftung und Gewährleistung

 

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


(2) In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.


(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


(4) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Verletzungen von Hunden oder Menschen während der Aktivitäten.

 

 

§ 12 Datenschutz


(1) Die Parteien werden, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

 

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.


(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Datenschutzerklärung


 

§ 13 Widerrufsrecht

 

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter Widerrufsbelehrung.


(2 )Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.


 

§ 14 Europäische Streitbeilegung


(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.


(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.


 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

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